Die Geschichte des Vereins

Während der über 1000 Jährigen Geschichte wird Villingen insgesamt viermal erfolgreich gegen den anrückenden Feind verteidigt.

Während der über 1000 Jährigen Geschichte wird Villingen insgesamt viermal erfolgreich gegen den anrückenden Feind verteidigt. Lange Zeit obliegt die Verteidigung der Stadt den verschiedenen Zünften.

 

70 Jahre nach der letzten Belagerung Villingens durch die Franzosen wird im Jahr 1774 eine Bürgermiliz mit zwei Kompanien Infanteristen geschaffen.

 

Die Französische Revolution und der damit verbundene Krieg mit Österreich stürzt Süddeutschland in eine Hungersnot, welche durch die fortwährende Einquartierung von Soldaten auch Villingen stark trifft. Ebenfalls hat die Stadt Villingen im Jahr 1793 zweimal eine Abteilung von 150 Soldaten für die Landmiliz und somit zur Verteidigung des Landes zu stellen.
In dieser Zeit wechselt die Länderzugehörigkeit von Villingen einige Male, bis es nach dem Frieden von Preßburg 1805 erst zu Württemberg und schließlich 1806 zu Baden gehört.

 

Als der badische Kommissar Baron von Drais am 11. September 1806 in Villingen ankommt, wird dieser vom angetretenen Bürgermilitär am Stadttor empfangen.

 

Die Stadt wurde ohne jede Rücksicht in den absolutistischen Verwaltungsapparat eingegliedert, was bedeutet, dass Villingen erneut Soldaten für die badische Armee zu stellen hat. In den Jahren 1806 bis 1810 waren dies insgesamt 100 junge Männer.

 

Im Jahr 1810 wird die Bürgermiliz von 1774 aufgelöst und durch ein moderner organisiertes Bürgermilitär ersetzt. Es entsteht ein Kavallerie-, ein Füsiliercorps sowie eine Grenadierkompanie. Dem Ganzen ist eine Militärmusik angegliedert. Fortan übernehmen jene Einheiten Wachdienste und Aufgaben in der militärischen Ausbildung. Dies wird auch dringend benötigt, da das Großherzogtum Baden große Kontingente für den Krieg in Spanien und Tirol aufbringen muss. 1811 beginnen die Vorbereitungen für den Russlandfeldzug Napoleons, was bedeutet, dass die badische Armee weitere Einheiten auf Seiten Frankreich aufzubieten hat. In den nächsten drei Jahren werden weitere 60 junge Männer aus Villingen in den Krieg entsandt, wovon etliche ihr Grab in den Weiten Russlands finden. Nach der katastrophalen Niederlage Napoleons und den darauffolgenden Befreiungskriegen ist die Stadt lediglich als Lazarett von Bedeutung.

 

Nach der Abdankung des französischen Kaisers kehrt langsam Ruhe in Süddeutschland ein. So finden die Offiziere der Villinger Einheiten im Jahre 1818 endlich die Zeit, die Bürgermilitärordnung für die Kreisstadt Villingen niederzuschreiben.
Folgend ein kurzer Auszug aus der erwähnten Ordnung:

 

I. Allgemeine Bestimmungen

§1
Das Bürgermilitair der Stadt Villingen soll künftig nur aus Freiwilligen bestehen – da jeder Zwang in Beziehung auf den Beschluss des Hochpreislichen Ministeriums des Inneren vom 1. July 1816 N° 4690 entfernt bleiben muß.
§2
Dasselbe wird in der Regel aus einer Abtheilung Cavallerie, aus einer Grenadier- und Füsilier-Compagnie bestehen. Den beiden letzteren gehört das Musikcorps zu.
§3
Die zum Bürgercorps freiwillig eintretenden Bürger und Bürgersöhne sind zu einer 4-Jährigen Dienstzeit verbunden. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Abgang der Mannschaft durch Anwerbung wieder ergänzt.

 

II. Innere Einrichtung

1) Einteilung und Stand der Corps

§9
b) Grenadiercompagnie
Derselben Stand ist:
1 Capitain 1 Fähndrich
1 Oberlieutenant 6 Unteroffiziere
1 Unterlieutenant 36 Gemeinen und 2 Tambouren

 
Die Uniformen bestehen
b) bey dem Grenadiercorps
§25
Aus einer Haar- und zwar womöglich Bärenmütze, worauf in die Quere ein weiße Wollborde sich befindet nebst einer weiß herabhängenden Quaste. Auf der Vorderseite der Mütze ist eine flammende Granate angebracht. Die Mütze ist mit einem hohen oben hellblauen sonst weißen Federbusch geziert: einen gefütterten tüchernen Frack, mit dunklen Aufschlägen und Knopflöcher mit Silberborten, weißen Knöpfen, unten an den Rockflügeln mit zwei weißen Granaten von Tuch – wollenen Epauletten, weißen langen Beinkleidern von Leinwand mit schwarzen tüchernen Gamaschen

 
§26
Die Offiziere unterscheiden sich durch einen Degen, silbernen Schnüren und Borden an der der Mütze, gewichsten Stiefeln, weißen tücherne Beinkleider – und einen ganz weißen Federbusch auf der Mütze – ein Pot d’épee von Silber und Boullon. Der Fähndrich trägt die nämliche Uniform mit Ausnahme der Epauletten und das Port d’épee, das ohne Boullon ist. Die Sergenten unterscheiden sich von den Gemeinen durch 2 und die Korporals durch eine Silberborte auf dem rechten Arm

 
§27
Die Tambouren zeichnen sich nur durch die Federbüsche aus, welche zu 3ten Theil roth, weiß und hellblau sind.

 
§28
Die Waffen bestehen aus einem Gewehr mit Bajonette und weißem Riemenwerk, wobey die Garnitur Messing ist, aus einem Sabel mit einem Griff von Messing, welches an einem weißledernen Riemen hängt und einer kleinen mit einer Granate gezierten Patronentasche, an einem weißledernen Anhängband

 

Quelle: Bürger Militair Ordnung für die Stadt Villingen von 1818